Transport- und Aufstellanleitung

Die von uns gefertigten Rundbehälter, Rechteckbehälter und sonstigen Apparate sind aus
thermoplastischen Kunststoffen hergestellt.

Die Behälter / Apparate (= Bauteile) wurden nach der Fertigstellung einer internen
Qualitätskontrolle unterzogen.

Damit die Bauteile jedoch nicht durch Transport und Aufstellung beschädigt werden, sollten
untenstehende Punkte unbedingt beachtet werden:

1. Das Bauteil ist während des Transports gegen unzulässige Lageveränderungen in geeigneter Weise zu sichern. Die Sicherungsmaßnahmen dürfen das Bauteil nicht beschädigen.
   
2. Beim Abladen und Einbringen darf nicht an Zubehörteilen wie Füllstandanzeige, Anschlussstutzen, Mannloch oder sonstigen Anbauteilen des Bauteils gezogen, geschoben oder angehoben werden.
   
3. Das Bauteil darf nur großflächig mit breiten Textilbändern mittels Kran oder auf einer Palette liegend/stehend mit einem Gabelstapler angehoben werden, punktförmige Stoß- oder Druckbelastungen sind unbedingt zu vermeiden.
   
4. Soweit Hebeösen zum Hochheben des Bauteils vorhanden sind ist zu beachten, dass diese nur für den vertikalen Transport geeignet sind und immer alle Hebeösen zum Anheben eingesetzt werden müssen.
   
5. Das Bauteil darf nicht über rauen und unebenen Boden geschoben werden, gegebenenfalls sind entsprechende Unterlagen wie Bretter und Unterleggleitplatten zu benutzen. Achtung: Je kälter die Umgebungstemperatur, desto bruchempfindlicher ist das Bauteil.
   
6. Sollte eine Zwischenlagerung notwendig werden, so muss diese auf einem geeigneten Untergrund spannungsfrei erfolgen.
   
7. Der Stellplatz muss planeben sein. Eventuell doch vorhandene Unebenheiten müssen ausgeglichen werden, damit keine Spannungen und Verzugskräfte auf die Bauteile einwirken können. Der Behälterboden muss vollflächig aufstehen.
   
8. Vor der Inbetriebnahme ist das Bauteil nochmals einer Wasserprüfung zu unterziehen um eventuelle Undichtheiten, hervorgerufen durch Transport- oder Aufstellbeschädigung, problemlos zu beseitigen.
   
9. Als Fachbetrieb müssen wir darauf hinweisen, dass eventuelle Schäden, die bei Bauteiltransporten bei Temperaturen von unter 0 Grad Celsius entstehen, in keiner Weise durch die Transportversicherungen abgedeckt werden.

In solchen Fällen kann die Ware nur auf Risiko des Kunden versendet werden.
   
10. Tranpsortschäden, die nicht unmittelbar beim Empfang der Ware reklamiert und auf dem Übernahmeprotokoll dokumentiert wurden, werden durch die Transportversicherung nicht abgedeckt. Nachträglich gemeldete Schäden werden von der Versicherung nicht anerkannt.



Zurück zu <Wissenswertes>