1. |
Das Bauteil ist während des Transports gegen unzulässige Lageveränderungen in geeigneter Weise zu sichern. Die Sicherungsmaßnahmen dürfen das Bauteil nicht beschädigen. |
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2. |
Beim Abladen und Einbringen darf nicht an Zubehörteilen wie Füllstandanzeige, Anschlussstutzen, Mannloch oder sonstigen Anbauteilen des Bauteils gezogen, geschoben oder angehoben werden. |
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3. |
Das Bauteil darf nur großflächig mit breiten Textilbändern mittels Kran oder auf einer Palette liegend/stehend mit einem Gabelstapler angehoben werden, punktförmige Stoß- oder Druckbelastungen sind unbedingt zu vermeiden. |
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4. |
Soweit Hebeösen zum Hochheben des Bauteils vorhanden sind ist zu beachten, dass diese nur für den vertikalen Transport geeignet sind und immer alle Hebeösen zum Anheben eingesetzt werden müssen. |
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5. |
Das Bauteil darf nicht über rauen und unebenen Boden geschoben werden, gegebenenfalls sind entsprechende Unterlagen wie Bretter und Unterleggleitplatten zu benutzen. Achtung: Je kälter die Umgebungstemperatur, desto bruchempfindlicher ist das Bauteil. |
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6. |
Sollte eine Zwischenlagerung notwendig werden, so muss diese auf einem geeigneten Untergrund spannungsfrei erfolgen. |
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7. |
Der Stellplatz muss planeben sein. Eventuell doch vorhandene Unebenheiten müssen ausgeglichen werden, damit keine Spannungen und Verzugskräfte auf die Bauteile einwirken können. Der Behälterboden muss vollflächig aufstehen. |
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8. |
Vor der Inbetriebnahme ist das Bauteil nochmals einer Wasserprüfung zu unterziehen um eventuelle Undichtheiten, hervorgerufen durch Transport- oder Aufstellbeschädigung, problemlos zu beseitigen. |
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9. |
Als Fachbetrieb müssen wir darauf hinweisen, dass eventuelle Schäden, die bei Bauteiltransporten bei Temperaturen von unter 0 Grad Celsius entstehen, in keiner Weise durch die Transportversicherungen abgedeckt werden.
In solchen Fällen kann die Ware nur auf Risiko des Kunden versendet werden. |
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10. |
Tranpsortschäden, die nicht unmittelbar beim Empfang der Ware reklamiert und auf dem Übernahmeprotokoll dokumentiert wurden, werden durch die Transportversicherung nicht abgedeckt. Nachträglich gemeldete Schäden werden von der Versicherung nicht anerkannt. |